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12. Juni 2023 12:01 Uhr: Von Frank Richter an M. St. Bewertung: +12.00 [12]

Verstehe ich das richtig: wenn man "Verbrecher" "Verbrecher" nennt, ist man hysterisch? Vielleicht hören wir auch mal den Hotelier dazu. Und wenn künftig mein Einfamilienhaus, das mehr als x00 qm misst (hier bitte die persönliche Wohlfühlgröße eintragen) beschmiert bzw, zerstört wird, sollte ich darauf nicht angemessen reagieren, weil ich mich damit angreifbar mache? Und als Fahrer eines SUV sollte ich mich am besten erst gar nicht vor die Garage trauen? Und wenn mich demnächst so ein hirnloser Krimineller, dem unsere Verfassung scheißegal ist, verprügelt, wenn ich mit Linie von Hamburg nach München fliege, dann sollte ich das idealerweise eher defensiv handhaben?

Schön, wenn man dem Stockholm Syndrom beim Wachsen zusehen kann.

12. Juni 2023 15:38 Uhr: Von F. S. an Frank Richter Bewertung: +0.33 [2]

wenn man "Verbrecher" "Verbrecher" nennt, ist man hysterisch?

"Hysterisch" ist eh das falsche Wort.

Aber ganz objektiv: Diese Straftäter sind keine Verbrecher!

12. Juni 2023 16:09 Uhr: Von Willi Fundermann an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

"Aber ganz objektiv: Diese Straftäter sind keine Verbrecher!"

Nicht im strengen Sinne unseres StGB (Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr), aber nach der Definition der Kriminolgie ganz sicher.

12. Juni 2023 16:29 Uhr: Von Frank Richter an F. S.

Ich würde mich jedenfalls enorm freuen, wenn die diffrenzierte Betrachtungsweise und die objektive Berichterstattung, die in diesem Thread von einigen gefordert werden, auch durch die Straftäter (selbstverständlich ohne, dass ich diesen Begriff verallgemeinern will) gepflegt würde. Oder wir nennen sie "Aktivisten", dann ist sicher alles wieder gut.

Aber dass die die Verfassung abschaffen wollen, stört unsere Haarspalter nicht weiter, gell?

12. Juni 2023 17:05 Uhr: Von R. F. an F. S. Bewertung: +4.00 [4]

"Aber ganz objektiv: Diese Straftäter sind keine Verbrecher!"

Doch, sind sie!

Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als Unrecht betrachtete und von ihrem Gesetzgeber als kriminell eingestufte und mit Strafe bedrohte Verletzung eines Rechtsgutes durch den von einem oder mehreren Tätern schuldhaft gesetzten, verbrecherischen Akt.

Auch die Rechtswissenschaft versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare Handlung (Straftat) an sich und als solche. Gesellschaftswissenschaftlich befasst sich die Kriminologie mit dem Phänomen des Verbrechens und seinen Erscheinungsformen und Ursachen. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung beschäftigt sich die Kriminalistik.

Quelle Wiki


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