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7. Juni 2023 10:53 Uhr: Von Thomas R. an Rockhopper Flyer Bewertung: +2.00 [2]

Das Recht in Deutschland ist hierbei in allen Fällen differenziert zu sehen, insbesondere da es in Deutschland nicht punitive damages wie in den USA gibt, also eine Strafe um den Täter über den entstandenen Schaden hinaus zu bestrafen.

Es ist regelmäßige Praxis in der deutschen Rechtssprechung, dass z.B. Geldstrafen in doppelter Höhe eines entstandenen Vermögensschadens ausgesprochen werden, "damit es sich nicht lohnt". Beispiel: Jemand hinterzieht 10.000 Euro, muss die dann zurückzahlen und bekommt noch 10.000 Euro Geldstrafe obendrauf.

Interessant wird dabei ggf. die Tatsache, dass lt § 302 InsO Forderungen aus Straftaten in Insolvenzverfahren ausgenommen sind. Wobei mir hierbei unklar ist, ob das sich nur auf Bußgelder bezieht oder auch nach §39 InsO eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung.

Forderungen aus deliktischen Tatbeständen sind von der Privatinso natürlich nicht erfasst. Sonst wäre es ein "Geschäftsmodell", einen großen Schaden mit entsprechendem eigenen Vorteil zu produzieren, dann Privatinso und nach drei Jahren wäre man dann raus.


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